Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Sport und Training als so genannte „Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ unterstützen. Dieser Leistungsanspruch des Patienten ist im §44 des Sozialgesetzbuches ix gesetzlich verankert.
Wenn Rehabilitationssport von einem Arzt über das Formular 56, ähnlich einem Rezept – jedoch ohne das ärztliche Budget zu belasten – verordnet wird, hat der Versicherte darauf einen Rechtsanspruch.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang von Rehabilitationssport 50 Übungseinheiten, die innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten absolviert werden müssen.
In der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 01. Januar 2011 sind alle Leistungen und Anforderungen zwischen den Leistungserbringern und Kostenträgern vertraglich festgehalten.
News
12. November 2013
Unser Rehatanzen findet jeweils Dienstags 16.00 bis 17.00 Uhr in der Tanzschule in Villingen - Gottlieb-Daimler-Str. 6 statt.
29. September 2011
Wir sind gestartet! Die ersten 12 Teilnehmer trafen sich um 16.00 Uhr in der Clublounge des Kurshauses in Bad Dürrheim zur Bewegungs- und Tanztherapie für Parkinson-Betroffene.
28. September 2011
Beim monatlichen Treffen des dPv (Deutsche Parkinson Vereinigung) hat Bernd Gramlich sein Konzept für die Bewegungs- und Tanztherapie für Parkinson-Betroffene vorgestellt.